10.10.2018

Wer als Gewerbetreibender eine Webseite betreibt, muss seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) strenge Datenschutzregeln beachten. Ein aktuelles Urteil zeigt nun, dass Unternehmer hohe Ordnungsgelder fürchten müssen, wenn sie gegen den Datenschutz verstoßen. Besser ist es, von vorn herein den Datenschutz zu beachten.