D & O steht für Directors and Officers, dies sind nach amerikanischem Sprachgebrauch Vorstände und Aufsichtsräte. Die D
& O ist eine Berufshaftpflicht für Manager, auch Managerhaftpflicht genannt. Hiermit werden sämtliche Managertätigkeiten, vom operativen Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen, haftungstechnisch abgedeckt.


Welche weiteren Bezeichnungen für eine D & O gibt es noch?

  • Managerhaftpflicht
  • Berufshaftpflicht für Manager
  • Geschäftsführer-Haftpflicht
  • Vorstands-Haftpflicht
  • Organhaftpflicht
  • Unternehmensleiter-Haftpflicht


Welche Vorteile haben Manager mit einer D & O?

Zum einen schützen Manager mit dieser Haftpflicht-Versicherung ihr privates Vermögen. Daneben schützt die D & O-Versicherung auch bei gesamtschuldnerischer Haftung. Denn Manager haften auch für die Fehler ihrer Geschäftsleitungs-Kollegen. Für GmbH-Geschäftsführer ist in diesem Kontext das Thema Haftungsfreistellung relevant, die oftmals von den Gesellschaftern untersagt wird. Eine Managerhaftpflicht-Versicherung schafft hier Abhilfe.

Welche Vorteile haben Unternehmen mit einer D & O Absicherung?

Zum einen ist es der Bilanzschutz. Eine D & O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme sichert den Fortbestand des Unternehmens, da hohe Schadensummen in Haftungsfällen bei den Verantwortlichen kaum vollstreckt werden können. Es geht also um Existenzsicherung! Zum anderen ist es eindeutig der Schutz vor Imageverlust. Durch schnelle und außergerichtliche Vergleiche können Streitigkeiten mit den Managern „leise“ geregelt werden, ohne negative Publicity.

Welche Schäden werden abgedeckt?

Es werden Schadensersatzansprüche aus dem Innen- und Außenverhältnis abgedeckt. In erster Linie sind es Streitigkeiten im Innenverhältnis, wenn das Unternehmen Schadensersatz vom eigenen Management fordert. Außenansprüche werden oftmals von Wettbewerbern, Insolvenzverwaltern, Behörden oder Geschäftspartnern an das Unternehmen und seine Manager gestellt.

Müssen Manager Selbstbehalte in D&O-Versicherungen leisten?

Alle Vorstände von Aktiengesellschaften, unabhängig ob sie börsennotiert sind oder nicht, sind zu einem Selbstbehalt in D&O-Versicherungen per Gesetz verpflichtet. Das bedeutet, dass der Manager sich im Schadenfall mit mindestens 10 % am Schaden beteiligen muss, jedoch maximal bis zu einer Obergrenze vom 1,5 fachen seiner jährlichen Festvergütung. Alle anderen Organe, GmbH- Geschäftsführer, leitende Angestellte etc. müssen keinen Selbstbehalt tragen.


Zusammenfassung bedeutender Bedingungsinhalte

Auf der Bedingungsseite sind zusammengefasst folgende 10 Punkte zu berücksichtigen:

  1. Mitversicherung faktischer Organgtätigkeit
  2. Kostenübernahme bei drohendem Versicherungsfall
  3. freie Anwaltswahl
  4. Unterstützung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  5. Mitversicherung von Fremdmandaten
  6. Versicherungsschutz für Innen- und Drittansprüche
  7. unbegrenzte Rückwärtsdeckung
  8. persönliche Nachmeldefrist-Regelung
  9. abschließender Katalog anzeigepflichtiger Gefahrerhöhungen
  10. eindeutige "Kenntnis"-Zurechnung