Das BDSG schreibt im §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat. Dieser Aufforderung kommen wir hiermit nach und verzichten auf den individuellen schriftlichen Antrag Ihrerseits.

1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle
Kreddig Versicherungsmakler GmbH
Papiermühlenweg 8
99974 Mühlhausen
03601 8885777 | info@kreddig-makler.de

2. Geschäftsführer
Jens Kreddig

3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung und/oder DSB
externe IT: Detlef Gerst (Vertrag zur AV besteht)
interner DSB: Stephanie Detschner, datenschutz@kreddig-makler.de

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Die Kreddig Versicherungsmakler GmbH ist ein in Thüringen ansässiges Unternehmen, welches Versicherungsprodukte an Endverbraucher und selbstständige Makler nach §93 HGB vermittelt.

Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der Folgenden Zwecke:

· Durchführung der Beratung von Kunden und Interessenten inklusive Risikoanalyse und Angebotserstellung

· Vermittlung von Versicherungsprodukten (und anderer Finanzdienstleistungsprodukte)
Erfüllung der Dokumentationspflicht nach GewO, VVG, VersVermVO und anderen gesetzlichen Vorschriften

· Erfüllung der Pflichten aus dem GWG

· Verwaltung der Versicherungsverträge

· Bearbeitung von Schaden- bzw. Leistungsfällen

· interne statistische Auswertungen

· Bewerbung von Versicherungsprodukten

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien

(Sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.)

Kunden- und Interessentendaten:

Namens-, Adress- und Kontaktdaten, Identifikationsdaten (Ausweisnummer, Steuernummer), Bankverbindungen, Daten zu Versicherungsverhältnissen, ggf. Daten von Sachverständigen und Gutachtern, Gesundheitsdaten, Einkommensdaten, Angaben zum beruflichen Werdegang, Ausbildung und Qualifikation, Angaben zu Familienverhältnissen und Kindern, Betreuungsinformationen, soweit diese für die Angebotserstellung oder Vertragserfüllung relevant sind.

Daten von Geschädigten oder Zeugen:
Namens-, Adress-, Kontaktdaten, Bankverbindungen, Sachverhaltsschilderungen, Abrechnungs- und Leistungsdaten

Mitarbeiterdaten:
(Mitarbeiter, Azubis, Praktikanten, Ruheständler, ehemalige Mitarbeiter, freie Mitarbeiter) Vertrags-, Stamm- und Abrechnungsdaten (Adresse, Gehaltszahlungen, Lohnsteuerdaten, Bankverbindungen, Tätigkeitsbereich, Arbeitszeiterfassung, Zugangskontrolldaten, Terminverwaltung, Kommunikationsdaten, technische Kontrolldaten)

Bewerber:
Bewerbungsdaten (Name, Adresse, Kontaktdaten) Angaben zum beruflichen Werdegang, Ausbildung und Qualifikation, Führungszeugnis

Daten von Versicherern und Dienstleistern:
Namens-, Adress- und Kontaktdaten, Geschäfts- und Vertragsdaten

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

· Öffentliche Stellen (gesetzliche und private Krankenversicherungen, Träger der Renten- und Unfallversicherung, Finanz- und Aufsichtsbehörden) bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften

· externe Auftragnehmer (insbesondere Versicherungs- und Finanzunternehmen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind) entsprechend §11 BDSG

· sowie externe Stellen und interne Abteilungen der Kreddig Versicherungsmakler GmbH zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.

· Siehe Dokument „Geschäftspartnerübersicht“

7. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen können die entsprechenden Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder für unternehmerische Zwecke erforderlich sind, sowie auf Grund von gesetzlichen Erfordernissen notwendig sind.

Handelsrechtliche und finanzwirksame Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres werden entsprechend der rechtlichen Vorschriften nach zehn Jahren gelöscht, soweit keine längere Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben oder eine längere Aufbewahrung aus zwingenden Gründen erforderlich ist. Kürzere Löschungsfristen werden auf besonderen Gebieten (Personal-verwaltung, Bewerberdaten, Abmahnungen) berücksichtigt. Sind Aufbewahrungs- und Löschfristen nicht gesetzlich vorgegeben, so werden Daten gelöscht, wenn die unter Ziff. 4 genannten Zwecke dauerhaft wegfallen.

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist z. Zt. nicht geplant, ansonsten werden die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen nach dem gültigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner jeweiligen aktuellen Fassung geschaffen, sowie eingehalten.